Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Vorbemerkung:

Bei Springwerk werden Sie mit den modernsten verfügbaren Tandemsystemen befördert. Bitte beachten Sie, dass die Ausübung des Fallschirmsports ein Restrisiko beinhaltet.

Fallschirmsport ist ein witterungsabhängiger Sport. Daher kann es bei Tandemsprüngen zu witterungsbedingten Absagen oder Verzögerungen kommen.

Abschluss eines Vertrages:

Mit der Buchung eines Geschenkgutscheins kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und Springwerk zustande. Grundlage dieses Vertrages sind diese allgemeinen Teilnahme- und Geschäftsbedingungen. Diese erkennen Sie mit Ihrer Anmeldung verbindlich an.

Tandemsprünge

Die Anmeldung zu allen Tandemsprüngen erfolgt bitte telefonisch. Die Reservierung ist erst gültig nach Eingang ihrer Zahlung. Restzahlungen sind vor Ort mit EC Karte möglich. Wetterbedingt besteht leider immer die Möglichkeit, dass es zu Verzögerungen kommt oder der bestehende Termin evtl. verschoben werden muss.

Sollte dieser Fall eintreten können Sie kostenlos einen neuen Termin vereinbaren.

Wird ein Tandemsprung aufgrund von Umständen, die Springwerk nicht zu vertreten hat, aufgrund schlechter Wetterlage kurzfristig abgesagt, so bestehen keine Regressansprüche gegenüber Springwerk.

Springwerk Gutscheine:

Bei Gutscheinen reservieren wir Ihnen eine Dienstleistung und halten dafür Personal und Flugzeugkapazität zur Verfügung. Aus diesem Grunde sind Tandemgutscheine nur begrenzt einlösbar.
 Der Anspruch auf Einlösung eines Springwerk-Gutscheins unterliegt der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren. Für den Zeitraum der gesetzlichen Verjährungsfrist trägt Springwerk das Risiko von Preissteigerungen. Der Anspruch auf Einlösung von Springwerk-Gutscheinen entsteht mit dem Ausstellungsdatum, sofern auf dem Gutschein nichts anderes vermerkt ist. Die Gutscheine sind übertragbar. Springwerk kann einer Übertragung jedoch widersprechen, sofern in der Person des Übertragungsempfängers Gründe vorliegen, die einer Einlösung durch diese Person entgegen stehen. Sprungsaison ist vom 01.04. bis zum 31.10. eines jeden Jahres. Der Gutschein kann nur während dieser Zeit eingelöst werden. Es wird eine Terminvereinbarung bereits vor Saisonbeginn oder mindestens 4 Wochen vor dem gewünschten Termin empfohlen.

Die Einlösung des Gutscheins ist nur an einem vorher vereinbarten Termin möglich. Die rechtzeitige Terminvereinbarung mit Springwerk regelt der Kunde eigenverantwortlich. Die Plätze sind für jeden Termin begrenzt. Ist nicht verpflichtet, einem Terminwunsch des Kunden zu entsprechen. Auch bei Terminen kann es zu Wartezeiten kommen.

Springwerk kann jederzeit den Sprungbetrieb aus Sicherheitsgründen unterbrechen. In diesem Fall ist eine neue Terminvereinbarung nach den vorstehenden Bedingungen wieder beim Kunden.

Springwerk behält sich das Recht vor, bei unvorhersehbaren und erheblichen Veränderungen in der Preiskalkulation, insbesondere von Steuersätzen, Besteuerungsgrundlagen, Versicherungsbeiträgen, Kraftstoffpreisen, wahlweise vom Vertrag zurückzutreten oder, wenn eine solche Veränderung später als vier Monate nach Vertragsschluss eintritt, eine angemessene Kostenbeteiligung des Kunden zu fordern.

Stornierung:

Bei kundenseitiger Stornierung (mind. 72 Stunden vor Termin) oder Nichterscheinen wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30 € erhoben. Bei Agenturkunden verfällt der Gutschein und wird mit der jeweiligen Agentur abgerechnet. Für den Fall, dass der Kunde Springwerk nachweist, dass dort wegen der Stornierung geringere Kosten entstanden sind, so reduziert sich die Stornierungsgebühr entsprechend um den Differenzbetrag. Erfolgt die Stornierung durch Springwerk wird der vollständige Betrag erstattet oder auf Wunsch auf einen anderen Termin übertragen.

Bei Stornierung von Gutscheinen für Tandemsprünge besteht ebenfalls eine Stornierungsgebühr von 50,- EUR. Darüber hinaus bezahlte Beträge werden erstattet.
Wertgutscheine werden nicht erstattet.

Gutscheine und Wertgutscheine von Agenturen können über Springwerk nicht storniert werden. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die jeweilige Agentur.

Versicherungen:

Versicherungen sind während der Sprungdurchführung wie folgt abgeschlossen:

• Halterhaftpflicht- und Unfallversicherung für die eingesetzten Luftfahrzeuge zur Abdeckung von Drittschäden
• Halterhaftpflicht- und Passagierhaftpflichtversicherung für die eingesetzten Tandemsprungsysteme

Für einen darüber hinausgehenden Versicherungsschutz ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Bei privat abgeschlossenen Lebens- oder Unfallversicherungen sollten Sie sich beim Versicherer erkundigen, inwieweit der Luftsport mit eingeschlossen ist.

Haftungsausschluss:

Der Teilnehmer verzichtet auf alle Ansprüche gegenüber Springwerk oder den beteiligten Personen oder Institutionen, die an dem Tandemsprung beteiligt sind und die er aus seiner Betätigung in der Luftfahrt, durch den Betrieb der Luftfahrzeuge, seinem Verweilen auf dem Flugplatzgelände und durch sonstige Luftfahrtgeräte, durch Unfälle oder sonstige Nachteile erleidet, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Das gilt nicht für den Fall, dass der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herrührt.

Haftung des Teilnehmers:

Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung von Sprungmaterial haftet der Schadensverursacher. Verunreinigungen des Tandemsystems durch Körperflüssigkeiten werden nach aufwand der Reinigung in Rechnung gestellt.

Tandempassagiere können von der Durchführung eines Tandemsprungs ausgeschlossen werden, wenn sie Ihre eigene Sicherheit oder die anderer gefährden oder die Durchführung des Sprungbetriebes nachhaltig stören (ein Regressanspruch besteht hier nicht).

 Unsere Preisliste gilt vorbehaltlich Änderungen. Alle Angebote werden aber grundsätzlich zum am Buchungstag geltenden Preis abgerechnet.

Widerruf für Tandempassagiersprünge

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief) und durch Rücksendung der Sache (Gutscheine) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:

Springwerk GmbH & Co. KG
Geschäftsstelle / Postadresse
Uferstraße 5a
35576 Wetzlar
Deutschland
Tel. 02777 – 1871
info@springwerk.de

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. 
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Rechtswahl & Gerichtsstand

Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

Salvatorische Klausel



Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

(Stand: 30.03.2013)