Ein Tandemsprung mit leichteren Behinderungen stellt in der Regel keine Probleme dar. Hörbehindete Menschen können ohne weiteres in den nomalen Sprungbetrieb integriert werden. Ähnlich verhält es sich bei sehbehinderten Menschen. Durch eine intensive Einweisung wird ein sicherer Ablauf des Fallschirmsprungs gewährleistet. Fallschirmspringen bei hörgeschädigten oder blinden Personen bedarf keiner besonderen Anmeldung.

Fallschirmspringen / Tandemsprung mit körperlichen Behinderungen

Die meisten Sprungplätze haben Erfahrung in der Beförderung von körperlich behinderten Menschen im Rahmen eines Fallschirmsprungs. Personengruppen mit folgenden Behinderungen sind nicht vom Fallschirmsprung ausgeschlossen:

  • Querschnittsgelähmte
  • Personen mit Amputationen

Eine Auskunft über die Durchführbarkeit eines Fallschirmsprungs bei körperlicher oder geistiger Behinderung kann erst nach einem persönlichem Gespräch erfolgen. Bitte kontaktieren Sie Luftmonster telefonisch. Wir klären für Sie die Einzelheiten und versuchen einen Tandemsprung zu realisieren.